Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Blow up Club Party & Event Verleih, Gießener Straße 47, 35457 Lollar. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie bestätigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots oder der Entgegennahme der Leistung.

 

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Nach einer Anfrage erhält der Kunde ein Angebot per Mail. Der Vertrag wird durch die Auftragsbestätigung des Vermieters wirksam. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.

 

3. Zahlungsvereinbarungen Ist der Kunde eine Privatperson, ist die Restzahlung zu Beginn der Veranstaltung in bar oder spätestens sieben Tage nach der Veranstaltung per Überweisung zu leisten. Ist der Kunde ein Unternehmer, ist die Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Unabhängig von der gebuchten Leistung beträgt die Anzahlung 250 Euro. Die Anzahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen, damit der Termin fixiert ist. Erst mit Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich reserviert. Bei Rückgabe unbeglichener Lastschriften hat der Kunde eine Mehraufwandsentschädigung zu zahlen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, offene Beträge gerichtlich geltend zu machen.

 

4. Rücktrittsrechte
Ein vertragliches Rücktrittsrecht bedarf der Zustimmung des Vermieters. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Gebühren fällig: 60 % des Mietpreises bei Rücktritt nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen, 75 % des Mietpreises bei Rücktritt drei Wochen vor Mietbeginn, 90 % des Mietpreises eine Woche vor Mietbeginn.

 

5. Haftung und Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Mietgegenstände – einschließlich des Discozelts, der Technik, der Boxen sowie des gesamten Equipments – sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Er haftet für sämtliche Schäden oder Verluste, die während der Mietdauer entstehen, und trägt die Kosten für Reparatur oder Ersatz. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden, wobei ein detailliertes Schadensprotokoll anzufertigen ist.

Wird der Blow-up-Club samt DJ-Equipment an einem öffentlich zugänglichen Ort aufgebaut, ist der Mieter verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz der gemieteten Gegenstände vor Vandalismus und Diebstahl zu ergreifen.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden**Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten gewährleistet ist. Falls Geräte in Räumen Dritter genutzt werden, muss der Kunde die erforderlichen Genehmigungen einholen. Der Kunde sorgt für eine geeignete Stromversorgung.

 

7. Leistungsstörungen Blow up Club Party & Event Verleih ist berechtigt, Geräte vorzeitig abzubauen oder die Veranstaltung zu beenden, wenn die Nutzung nicht ordnungsgemäß erfolgt oder erhebliche Gefahren bestehen. Bei extremen Wetterbedingungen wie Orkanen, Tornados oder anderen Starkwetterphänomenen, die durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) bekannt gegeben werden und die Sicherheit des Zeltes und anderer Mietgegenstände gefährden könnten, ist der Verleiher berechtigt, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen vorzeitig abzubrechen, um Schäden an den Mietgegenständen sowie Gefahren für Personen zu vermeiden. Technische Störungen werden nach Möglichkeit behoben. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine anteilige Abrechnung.

 

8. Datenschutz und Nutzungsrechte
Der Vermieter ist berechtigt, Kundendaten gemäß geltender Datenschutzgesetze zu speichern und für geschäftliche Zwecke zu verwenden. Der Vermieter hat das Urheberrecht an allen digitalen Aufzeichnungen. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht nach vollständiger Zahlung.

 

9. Schlussbestimmungen**
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.